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Neu: 2023-03-29:

[20:00] Leserzuschrift-DE: Wertpapierdepots nur bis 20.000 abgesichert?!

Im Zuge wieder aufflammender Bankenpleiten etc bin ich auf ff Problem gestoßen:
Die Einlagensicherung bis 100.000 gilt für Wertpapierdepots nicht.
Das ist vermutlich für viele hier Lesende sehr relevant, da neben Edelmetall oft auch (Minen)Aktien gehalten werden.

Diese scheinen gemäß AnlEntG, § 4 nur bis zu 90% und nur bis zu 20.000€ abgesichert zu sein, wenn die Bank pflichtwidrig außer Stande ist, Wertpapiere des Kunden (die als Sondervermögen eigentlich nicht in die Insolvenzmasse fallen) zurückzugeben (weil sie diese zB illegal zur eigenen Schuldentilgung verkauft/verliehen hat). Das Gesetz gilt wohl identisch in Österreich u.
Deutschland.

Es gibt dazu noch eine andere Ansicht, daß es bei §4 nicht um die Wertpapiere an sich geht, sondern nur um die Zahlungen ausstehender Aktiengewinne /Dividenden etc.

Trotz mehrstündiger Internet-Recherche konnte ich die Frage nicht abschließend klären.
Evtl können die finanztechnisch Versierteren (Bondaffe etc) dazu Stellung nehmen?
Müsste man Wertpapiere sicherheitshalber auf mehrere Banken verteilen u.
nirgends 20.000 überschreiten?

Wertpapierdepots kommen nicht in die Konkursmasse einer Bank, die bleiben erhalten.WE.


 

 

 

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